Vermittlungstiere

Vermittlungstiere


Wir erheben für die Vermittlung unserer Meerschweinchen eine Schutzgebühr.


Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis! Sie dient zum Schutz der Tiere, um Spontankäufe und Lebendfutterkäufe zu unterbinden.


Mit der Entrichtung der Schutzgebühr ermöglichen Sie uns, Notmeerschweinchen aufzunehmen und die Pflege, Betreuung und tierärztliche Behandlungen zu gewährleisten.


Die Schutzgebühr für Weibchen beträgt aktuell 60 Euro und für Kastraten 75 Euro.




Quarantänefristen:


Neuzugänge stellen wir immer sofort dem Tierarzt vor.


Bei Kastraten und Weibchen (Trächtigkeit ausgeschlossen) beträgt die Quarantänefrist mindestens zwei Wochen. Ausnahmen sind verwitwete, trauernde Meerschweinchen, die von uns ein Partnertier aufnehmen.


Wir vermitteln ausschließlich kastrierte Böckchen (4 Wochen nach der Kastration).


Trächtige Weibchen vermitteln wir sechs Wochen nach der Geburt.


Weibliche Jungtiere werden mit sechs Wochen und einem Mindestgewicht von 300g vermittelt.